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Dienstunfähigkeitsversicherung


Mit dem Einstieg in die Laufbahn als Beamter, glauben viele Beamte,  dass der Dienstherr eine auskömmliche Absicherung bereitstellt. Hier sind jedoch Leistungsobergrenzen und Wartezeiten zu beachten und dadurch ist diese Absicherung ebenfalls als Lückenhaft zu bezeichnen.

Hinzukommt, dass der Dienstherr viele Möglichkeiten hat einen Beamten als Dienstunfähig zu deklarieren auch wenn er erstrangig die Pflicht der Weiterbeschäftigung hat. Daher ist eine private Absicherung unverzichtbar und sollte zu Beginn der Laufbahn ordentlich strukturiert werden.


Die Grundlagen

Beamte werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Dadurch haben sie einen speziellen Anspruch an ihren Absicherungsbedarf.  Das ist unter anderem im Beamtenstatusgesetz geregelt und meist sehr unübersichtlich und manchmal von Bundesland zu Bundesland auch geringfügig anders geregelt.

Für die volle Dienstunfähigkeit ist es bereits ausreichend, wenn Sie innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate Ihren Dienst nicht verrichten können und die Aussicht nicht besteht, dass die Einsatzfähigkeit in den nächsten 6 Monaten wieder gewährleistet ist. Eine Teildienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Dienstherr entscheidet, dass bei der Beibehaltung des übertagenden Amtes die Dienstpflicht mindestens zur Hälfte erfüllt werden kann. Dies berechnet sich aus der Arbeitszeit und bedeutet, dass der Dienstherr ein geringeres Gehalt für geringere Leistung auszahlt. Spätestens hier wird es mit der gestzlichen und privaten Absicherung kompliziert, da einige Absicherung erst leisten, wenn der volle Grad der Dienstunfähigkeit erreicht ist.

Leistungsumfang

Die Leistung bei Dienstunfähigkeit eines Beamten richtet sich nach dem Beamtenversorgungsgesetz, welches in einigen Bundesländern durch landesrechtliche Vorschriften ergänzt wird. Die Höhe der Leistung steigt dabei mit den Dienstjahren, beträgt aber höchstens 71,75 % der letzten Bezüge.

In den ersten 5 Jahren hat ein Beamter keinen Anspruch auf eine Leistung durch seinen Dienstherr. Danach besteht ein Mindestanspruch von 35 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge aus der jeweiligen Besoldungsgruppe. 

Junge Beamte auf Lebenszeit in den ersten 5 Jahren, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf haben grundsätzlich keinen Leistungsanspruch durch ihren Dienstherr.

Die Kosten

Die Kosten für eine Dienstunfähigkeit richten sich nach der gewünschten Leistung und dem Berufsbild. Häufig werden auch Kombinationen aus Altersrentenverträgen angeboten, welche direkt für das Alter eine Rente ansparen.

Häufig sind Berufs­unfähig­keitsversicherungen mit Dienstunfähigkeitsklauseln günstiger, aber sie risikieren damit ggf. eine Lücke in Ihrer Absicherung.

echte Dienstunfähigkeit oder lieber nur  Berufs­unfähig­keitsversicherung

Der Unterschied zwischen Berufs­unfähig­keit und Dienstunfähigkeit ist gesetzlich geregelt. Für einen Beamten mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung kann es bedeuten, dass der Dienstherr die Dienstunfähigkeit erklärt, aber die private Berufs­unfähig­keitsversicherung noch keinen Leistungsanspruch erkennt. Daher ist es für Beamte als Mindestmaßstab eine Dienstunfähigkeitsklausel abzusichern. Sinnvoller ist eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung, welche nicht einmal mehr kosten muss.

Soldaten, Polizisten, Feuerwehrleute brauchen eine besondere Lösung

In einigen Beamtenverhältnissen tragen sie ein stark erhöhtes Risiko und brauchen spezielle Lösungen. Hier gibt es wenige Anbieter am Markt und noch weniger Berater mit entsprechender Expertise.

Hinzukommt, dass die Versorgungszusgen einiger Beamter wie zum Beispiel bei Soldaten in der Vergangenheit zum Nachteil der Soldaten angepasst wurden. So decken die Versorgungszusagen bei Soldaten nicht mehr alle Folgen eines Schadens hinreichen ab und müssen ergänzt werden.

Besonders wichtig ist es bei diesen Berufsgruppen die spezielle Diensunfähigkeitsklausel abzusichern. Diese leistet bereits, wenn der Beamte aus besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr genügt und eine Wiedereinstellung innerhalb eines Jahres nicht mehr abzusehen ist. Dies muss bei Soldaten, Polizisten und Feuerwehrleuten keine schwere Erkrankung bedeuten, sondern ist den hohen Anforderungen an das Berufsbild geschuldet.

Der richtige Vertrag

Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihr persönliches Dienstunfähigkeitsrisiko privat abzusichern, sehen Sie sich einem kleinen Markt von Anbietern mit einer überschaubaren Anzahl von Produkten und Tarifen und unterschiedlichsten Preisen und Leistungen gegenüber. Einige Anbieter bieten besondere Mehrwerte an, wie zum Beispiel die Anerkennung der privaten Dienstunfähigkeit durch das Votum des Dienstherren. Dies erspart Ihnen eine doppelte Untersuchung und ggf. abweichende Entscheidungen.

Einige Anbieter aus dem Markt der Berufs­unfähig­keitsversicherung bieten Dienstunfähigkeitszusatzklauseln an, welche nur bedingt geeignet sind, aber als vollwertige Lösung vermarktet werden. Bei der Absicherung unterscheidet man zwischen der echten, unechten sowie der vollständigen und unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel. Komplizierter wird es dann bei den Anbietern von Teilunfähigkeitsversicherung oder Lösungen für Feuerwehrleute, Polizisten und Soldaten.

Lassen Sie sich daher beraten, um Ihre persönliche Risikosituation zu analysieren und die Fülle der angebotenen Tarife zu ver­gleichen.


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