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FAQs - die wichtigsten Tipps und Tricks für Sie


FAQ zum Thema Existenzschutz

Diese FAQ-Seite wird regelmäßig ergänzt, ersetzt aber keine Beratung durch einen Fachmann. Daher zögern Sie nicht und kontatkieren Sie uns bei Fragen zum Thema Existenzschutzabsicherung, wenn Sie hier keine Antwort finden.


Warum brauche ich eine Berufs­unfähig­keitsversicherung? Ich erhalte doch eine Erwerbsminderungsrente vom Staat!

Viele denken, im Falle einer Berufs­unfähig­keit werden sie vom Staat gestützt. Das ist allerdings nur bedingt der Fall. Denn die gesetzliche Rentenversicherung sichert lediglich eine sogenannte Erwerbsminderung ab. Diese greift allerdings erst bei einer sehr geringen Fähigkeit, für das eigene Einkommen zu sorgen, und reicht nicht als finanzielle Lebensgrundlage.

Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung wurde am 01.01.2001 die bisherige Berufs­unfähig­keits- und Erwerbsunfähigkeitsrente für Neurentner “abgeschafft”. Diese wurde durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.

- volle Erwerbsminderungsrente
Die volle Erwerbsminderungsrente erhält man dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten.

- halbe Erwerbsminderungsrente
Die halbe Erwerbsminderungsrente bekommt der Arbeitnehmer, der noch täglich zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann.

Die Erwerbsminderungsrente leistet allerdings nur dann, wenn die geforderte Wartezeit erfüllt und entsprechende Pflichtbeiträge vor der Erkrankung gezahlt wurden. Hierdurch haben Berufsanfänger und Studenten fast keinerlei staatlichen Schutz. Dabei muss beachtet werden, dass auch der, der die Voraussetzungen erfüllt, mit hohen Einbußen rechnen muss. Denn die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nur noch einen Bruchteil des bisherigen Einkommens. Diese Rente ist definitiv zu wenig, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.


Wird die BU Rente der Erwerbsminderungsrente angerechnet?
 
Die private Berufs­unfähig­keitsrente wird nicht auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet. Im Gesetz steht, dass nur Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt an die Erwerbsminderungsrente anzurechnen sind. Die Leistungen aus einer privaten BU-Rente zählen nicht dazu.

Was passiert wenn ich Vorerkrankungen habe?
 
Sollten Sie die Fragen nicht mit Nein beantworten können, besteht die Möglichkeit eine anonyme Voranfrange zu stellen. Dazu benötigen wir die Unterlagen zur Vorbehandlung in Kopie. Diese werden von uns dokumentenecht geschwärzt und dann an den Versicherer geschickt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist 14 Tage gültig und kann in einen Antrag umgewandelt werden.
 
Die private Berufs­unfähig­keitsrente wird nicht auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet. Im Gesetz steht, dass nur Arbeitseinkommen und Arbeitsentgelt an die Erwerbsminderungsrente anzurechnen sind. Die Leistungen aus einer privaten BU-Rente zählen nicht dazu.

Versicherungsschutz und wie lange erhalte ich die Leistung aus der Absicherung?


Der Versicherungsschutz beginnt zum gewünschten Zeitpunkt (01.jeden Monats) nach dem Abschluss der Prüfung durch die Versicherung. Für den Antragsvorgang sollten Sie 3-4 Wochen rechnen. Sobald der Versicherungsschein bei Ihnen eingeht und der erste Beitrag bezahlt wurde, haben Sie den vollen Versicherungsschutz. Wartezeiten gibt es bei der KLINIKRENTE für Sie nicht.Der Versicherungsschutz endet zu dem von Ihnen vorher festgelegten Termin. In der Regel ist es zurzeit das 67. Lebensjahr.


Kann ich den Vertrag jederzeit kündigen?


Sollten Sie beschließen, dass die Absicherung nicht mehr nötig ist, dann können Sie den Vertrag nach den ersten 2 Jahren zur Hauptfälligkeit (Monat des Abschluss) kündigen.Sollten Sie jedoch aufgrund finanzieller Probleme eine Kündigung überlegen, dann gibt es bessere Lösungen. Generell gilt in schwierigen Zeiten sollte besonders
eine Existenzabsicherung weiter bezahlt werden, da der Körper durch den Stress schneller zu Krank­hei­ten neigt.


Warum reicht eine Unfall­ver­si­che­rung nicht für die Absicherung?


Leider nur eingeschränkt, denn die Ursachen für Berufs­unfähig­keit sind sehr vielfältig. Nur 10%
aller Berufs­unfähig­keitsfälle entstehen durch einen Unfall. Sehr viel wahrscheinlicher ist es, dass die Berufs­unfähig­keit durch eine Krankheit - körperlich oder psychisch - verursacht wird. Mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ist man gegen die finanziellen Folgen einer möglichen Berufs­unfähig­keit abgesichert. Egal ob diese durch einen Unfall oder eine Krankheit hervorgerufen wird.


Wie wird man eigentlich Berufsunfähig? Muss da nicht viel passieren?

Die Ursachen für Berufs­unfähig­keit unterscheiden sich je nach Job. Im Beruf belasten zum Beispiel die ständige Bereitschaft, Schichtarbeit mit wechselnden Schlafrhythmen und lange Arbeitszeiten sowohl Körper als auch Geist. Grundlegend ist zu sagen, dass die Chance Berufs­unfähig­keit zu werden, größer ist als der Volksmund glaubt.

Inzwischen psychische Erkrankungen der mit Abstand häufigste Grund für eine Berufs­unfähig­keit.

Die häufigsten Ursachen der Berufs­unfähig­keit sind:

43% psychische Erkrankung
13% Bewegungsapparat
13% Krebserkrankung
11% Sonstige Erkrankungen
10% Herzerkrankungen
10% Unfallerkrankungen


Kann ich die Beiträge für meine Berufs­unfähig­keit von der Steuer absetzen?

Beiträge zur Berufs­unfähig­keitsversicherung sind wie Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge als Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzbar
(Höchstgrenze 1.900 für Angestellte)


Warum sollte ich eine Berufs­unfähig­keit nicht mit Sparanteil absichern?


Bei der Absicherung von existenzbedrohenden Risiken, sollte die Leistung immer an Ihren Bedarf angepasst werden und der Beitrag möglichst gering gehalten werden. Wäre ein Sparanteil im Beitrag enthalten, würde sich der Betrag erhöhen. Daher gilt immer Sparverträge und Risikoabsicherung getrennt halten. Dies bringt auch den Vorteil, dass die Absicherung in einzelnen Verträgen erfolgen kann und man die Vorteile verschiedener Anbieter nutzen kann. Eine Kombination von Sparen und Schutz, bietet keinen Vorteil und schadet der Transparenz.


Warum soll ich meine Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht über eine Entgeltumwandlung absichern?


Die Absicherung über eine Entgeltumwandlung hat nicht nur Nachteile. Denn bei der Nutzung der Entgeltumwandlung können Sie bereits in der Beitragsphase durch die Steuer- und Sozialversicherungsnachlässe den Beitrag reduzieren. Dieser Vorteil hat jedoch viele Nachteile, denn im Leistungsfall müssen Sie die Rente versteuern. Die sogenannte nachgelagerte Besteuerung reduziert die Leistung um 25-30 % und bedeutet für viele Kunden eine neue existenzbedrohende Lücke. Weiterhin ist immer ein Beitrag an die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung aus der "betrieblichen Berufs­unfähig­keitsrente" abzuführen.Darüber hinaus, kann es passieren, dass der Wechsel des Arbeitgebers dazu führt, dass der Vertrag nicht in der Form weitergeführt werden kann. Dann endet der Vertrag oder wird in einen privaten Vertrag umgewandelt. Dies ist immer schwierig und nicht anzuraten.


Was ist bei Kurzarbeit und Entgeltumwandlung zu beachten?

Kurzarbeit ist ein vorübergehender Ausnahmezustand mit reduzierter Arbeitszeit. Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird unter bestimmten Voraussetzungen durch das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen. Kurzarbeitergeld sowie der Zuschuss dazu sind sogenannte Entgeltersatzleistungen und damit kein Entgelt. Wird bei reduziertem Arbeitsumfang neben dem Kurzarbeitergeld noch ein Teil des Entgelts gezahlt, kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber die Entgeltumwandlung weiter gezahlt, reduziert oder auch gestundet werden. In diesem Fall ist die Entgeltumwandlungsvereinbarung mit einem Nachtrag zu ändern. Arbeitet ein Beschäftigter überhaupt nicht („Kurzarbeit 0“), so ist eine Entgeltumwandlung in der Zeit der Kurzarbeit nicht möglich. Für diesen Fall bietet KlinikRente derzeit sehr kulante Stundungsmöglichkeiten. Diese können beim zuständigen Betreuer/-in der Einrichtung erfragt werden. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung, dann teilt der Zuschuss das Schicksal der Entgeltumwandlung: Fällt sie vollständig weg, entfallen auch Zuschüsse. Bleibt die Entgeltumwandlung zum Teil bestehen, dann gilt dies auch für den Zuschuss. Generell ist es wichtig, bei Veränderungen auf den Inhalt der zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten getroffenen Vereinbarung zu achten. Dazu helfen gern die zuständigen Berater/-in.


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