Senkung des Rechnungszinses zum 1.1.2022

Machen wir es kurz!

Der Höchstrechnungszins sinkt zum 01.01.2022 von 0,9% auf 0,25%.

Die Absenkung wird zu steigenden Beiträgen unter anderem bei Berufs­unfähig­keitsversicherungen bei identischer Absicherung führen.

Ein guter Grund sich noch in 2021 mit dem Thema Arbeitskraftabsicherung zu beschäftigen.

 

Ausführlich und transparent

Was ist der Rechnungszins?

Der Höchstbetrag für den Rechnungszins (sog. Höchstrechnungszins) wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und soll sicherstellen, dass alle Versicherer stets ausreichende finanzielle Vorkehrungen treffen, um in Niedrigzinsphasen nicht unmittelbar in Schwierigkeiten zu geraten. Konkret begrenzt der Höchstrechnungszins die Abzinsung der Deckungsrückstellung, also den für den einzelnen Vertrag zu bildenden Wert im Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

Der Rechnungszins der vergangenen Jahre

Der Höchstrechnungszins ist gekoppelt an die Durchschnittsrendite bestimmter europäischer Staatsanleihen. Da diese Rendite in den vergangenen Jahren durch die Niedrigzinsphase kontinuierlich gesunken ist, befindet sich auch der Höchstrechnungszins seitdem auf Talfahrt. Seit 2000 sank der Zins von 4,0% bis auf 0,9% in 2021. Zum 01.01.2022 sinkt er erneut auf 0,25%.

Welche Auswirkungen hat er auf die Berechnung von Versicherungsleistungen?

Der Höchstrechnungszins wird getrennt für Lebens- sowie Kranken­ver­si­che­rungen festgelegt. Somit wirkt sich eine Absenkung des Zinses nicht nur auf die Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung und Rentenversicherung, sondern auch auf Erwerbs- oder Berufs­unfähig­keitsversicherungen sowie auf Schwe­re-Krank­hei­ten- oder Grundfähigkeitsversicherungen aus, die von der Sparte der Lebensversicherung umfasst werden.

In der klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung hat diese Entwicklung Auswirkung auf die Ablaufleistung, bei den Produkten zur Arbeitskraftabsicherung schlagen sich Änderungen maßgeblich in den Prämien nieder.

Wird meine Versicherung jetzt teurer?

Für laufende Versicherungsverträge bleibt der beim Vertragsabschluss gültige Rechnungszins bestehen. Für Verträge die ab dem 01.01.2022 abgeschlossen werden, muss von den Versichern zwingend ein Rechnungszins von dann 0,25% angewendet werden. Eine Absenkung von 0,9% auf 0,25% wirkt zunächst marginal, tatsächlich liegt aber eine Absenkung um rund 73% vor. In Verbindung mit der langen Laufzeit von Versicherungsverträgen hat dies erhebliche Auswirkungen auf Prämien und Leistungen. Versicherer wie die Swiss Life rechnen für die Produkte der Arbeitskraftabsicherung mit bis zu 8% mehr Beitrag, in der Pflegevorsorge sogar mit bis zu 30% mehr Beitrag für eine identische Absicherung.

Beispiele

Auswirkung in der BU-Absicherung (Bürokauffrau mit Eintrittsalter 20 Jahre)
  • Start im Jahr 2021
  • 1.500 Euro Monatsrente bis Endalter 67
  • SBU inkl. „BUprotect“, care-Option und Leistung bei Arbeitsunfähigkeit

Monatsbeitrag 63,11 Euro

  • Start im Jahr 2022
  • Geschätzte Beitragssteigerung bis zu 8%

Monatsbeitrag ca. 67,33 Euro

 

Auswirkung in der BU-Absicherung (Realschüler mit Eintrittsalter 15 Jahre)

  • Start im Jahr 2021
  • 1.000 Euro Monatsrente bis Endalter 67
  • SBU inkl. „BUprotect“, care-Option und Leistung bei Arbeitsunfähigkeit

Monatsbeitrag 58,47 Euro

  • Start im Jahr 2022
  • Geschätzte Beitragssteigerung bis zu 8%

Monatsbeitrag ca. 63,32 Euro

(Swiss Life 09/2021)

 

Was sollte ich nun tun?

Da die identische Absicherung deiner Arbeitskraft wird ab dem 01.01.2022 teurer. Hinzu kommt, dass dein Eintrittsalter steigt und vielleicht sogar das ein oder andere Zipperlein hinzukommt. Ein guter Grund dich genau jetzt mit dem Thema Arbeitskraftabsicherung zu beschäftigen aber kein guter Grund in Aktionismus zu verfallen. Insbesondere Berufs­unfähig­keitsversicherungen setzen eine sorgfältige und individuelle Beratung voraus. Du benötigst Zeit, um die Gesundheitsfragen zu beantworten oder Unterlagen bei deiner Krankenkasse anzufordern und wir, um eine Arbeitskraftabsicherung für dich zu konzipieren, die perfekt zu dir passt.

Vereinbare daher direkt mit uns ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch zum Thema Arbeitskraftabsicherung. Wir als die BU Experten nehmen uns gerne Zeit, um mit dir die Sicherung deines Lebensstandards zu planen.

 

 


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