Der Höchstrechnungszins sinkt zum 01.01.2022 von 0,9% auf 0,25%.
Die Absenkung wird zu steigenden Beiträgen unter anderem bei Berufsunfähigkeitsversicherungen bei identischer Absicherung führen.
Ein guter Grund sich noch in 2021 mit dem Thema Arbeitskraftabsicherung zu beschäftigen.
Was ist der Rechnungszins?
Der Höchstbetrag für den Rechnungszins (sog. Höchstrechnungszins) wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt und soll sicherstellen, dass alle Versicherer stets ausreichende finanzielle Vorkehrungen treffen, um in Niedrigzinsphasen nicht unmittelbar in Schwierigkeiten zu geraten. Konkret begrenzt der Höchstrechnungszins die Abzinsung der Deckungsrückstellung, also den für den einzelnen Vertrag zu bildenden Wert im Versicherungsunternehmen.
Der Rechnungszins der vergangenen Jahre
Der Höchstrechnungszins ist gekoppelt an die Durchschnittsrendite bestimmter europäischer Staatsanleihen. Da diese Rendite in den vergangenen Jahren durch die Niedrigzinsphase kontinuierlich gesunken ist, befindet sich auch der Höchstrechnungszins seitdem auf Talfahrt. Seit 2000 sank der Zins von 4,0% bis auf 0,9% in 2021. Zum 01.01.2022 sinkt er erneut auf 0,25%.
Welche Auswirkungen hat er auf die Berechnung von Versicherungsleistungen?
Der Höchstrechnungszins wird getrennt für Lebens- sowie Krankenversicherungen festgelegt. Somit wirkt sich eine Absenkung des Zinses nicht nur auf die Kapitallebensversicherung und Rentenversicherung, sondern auch auf Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie auf Schwere-Krankheiten- oder Grundfähigkeitsversicherungen aus, die von der Sparte der Lebensversicherung umfasst werden.
In der klassischen kapitalbildenden Lebensversicherung hat diese Entwicklung Auswirkung auf die Ablaufleistung, bei den Produkten zur Arbeitskraftabsicherung schlagen sich Änderungen maßgeblich in den Prämien nieder.
Wird meine Versicherung jetzt teurer?
Für laufende Versicherungsverträge bleibt der beim Vertragsabschluss gültige Rechnungszins bestehen. Für Verträge die ab dem 01.01.2022 abgeschlossen werden, muss von den Versichern zwingend ein Rechnungszins von dann 0,25% angewendet werden. Eine Absenkung von 0,9% auf 0,25% wirkt zunächst marginal, tatsächlich liegt aber eine Absenkung um rund 73% vor. In Verbindung mit der langen Laufzeit von Versicherungsverträgen hat dies erhebliche Auswirkungen auf Prämien und Leistungen. Versicherer wie die Swiss Life rechnen für die Produkte der Arbeitskraftabsicherung mit bis zu 8% mehr Beitrag, in der Pflegevorsorge sogar mit bis zu 30% mehr Beitrag für eine identische Absicherung.
Beispiele
Monatsbeitrag 63,11 Euro
Monatsbeitrag ca. 67,33 Euro
Auswirkung in der BU-Absicherung (Realschüler mit Eintrittsalter 15 Jahre)
Monatsbeitrag 58,47 Euro
Monatsbeitrag ca. 63,32 Euro
(Swiss Life 09/2021)
Da die identische Absicherung deiner Arbeitskraft wird ab dem 01.01.2022 teurer. Hinzu kommt, dass dein Eintrittsalter steigt und vielleicht sogar das ein oder andere Zipperlein hinzukommt. Ein guter Grund dich genau jetzt mit dem Thema Arbeitskraftabsicherung zu beschäftigen aber kein guter Grund in Aktionismus zu verfallen. Insbesondere Berufsunfähigkeitsversicherungen setzen eine sorgfältige und individuelle Beratung voraus. Du benötigst Zeit, um die Gesundheitsfragen zu beantworten oder Unterlagen bei deiner Krankenkasse anzufordern und wir, um eine Arbeitskraftabsicherung für dich zu konzipieren, die perfekt zu dir passt.
Vereinbare daher direkt mit uns ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch zum Thema Arbeitskraftabsicherung. Wir als die BU Experten nehmen uns gerne Zeit, um mit dir die Sicherung deines Lebensstandards zu planen.