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Krankentagegeld - die unterschätzte Absicherung?

Machen wir es kurz!

Was erwartet Dich in diesem Artikel: Krankentagegeld ist eine wichtige Absicherung und der Beitrag ist sehr günstig. Generell gilt vor der Absicherung einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sollte immer das Krankentagegeld abgesichert werden.

Einstieg in das Thema

Krankheits- oder Unfälle können zu einer langfristigen Genesungszeit führen. Nach den ersten 43 Tagen erhält der Arbeitnehmer kein Gehalt oder Lohn mehr von seinem Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt erhält er ggf. eine Ersatzleistung seiner gesetzlichen oder privaten Kranken­ver­si­che­rung. Diese Lücke kann man mit einer günstigen privaten Kranken­zusatz­ver­si­che­rung absichern.

Dieser Artikel richtet sich an Angestellte, die gesetzlich freiwillig oder pflichtversichert sind.

Ausführlich und Transparent

Wer erhält Krankentagegeld?

Sobald Dein Arzt Dich krangeschrieben hat, Dir quasi eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt hat, hast Du Anspruch auf Krankentagegeld. In den meisten Fällen zahlt Dein Arbeitgeber Dir in den ersten 43 Tagen Dein normales Gehalt weiter. Hier lautet der Fachausdruck „Lohnfortzahlung im Krankheitsfall“. Die Dauer ist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.Nach dieser Frist ersetzt das Krankentagegeld durch die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung die Lohnfortzahlung. Als Ausnahme gelten Arbeitsunfälle. Hier erhalten Sie eine Leistung der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft.

Wie hoch ist das Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, maximal jedoch 90 % vom Nettogehalt. Wichtig ist, dass die Berechnung auch regelmäßige Weihnachts- oder Urlaubsgelder beinhaltet, aber unregelmäßige Prämien ggf. nicht berücksichtigt werden.Vom Krankentagegeld werden noch Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflege­ver­si­che­rung abgezogen. Die Beiträge zur Kranken­ver­si­che­rung entfallen beim Krankentagegeldbezug.Daher ist es wichtig, die entstehende Lücke zu berechnen, um im Falle von Krankheit und Unfall keine bösen Überraschungen zu erleben.

Wie lange wird das Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt?

Nach 78 Wochen endet das Krankentagegeld aus der gesetzlichen Krankenkasse. Das klingt im ersten Moment sehr lange, kann aber bei bestimmten Erkrankungen schnell erreicht sein. Wenn man aufgrund der gleichen Erkrankung mehrfach krankgeschrieben wird, dann werden diese Zeiträume in den ersten drei Jahren nach der ersten Krankschreibung addiert.

Sobald das Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenkasse endet, kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gestellt werden. Dies bekommst Du jedoch nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Ansonsten heißt es ähnlich wie bei Monopoly: Gehe nicht über LOS, sondern melde Dich bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab diesem Zeitpunkt wird es kompliziert und Du wirst die Begriffe „Erwerbs-, Arbeits-, Berufsunfähig'' sehr häufig hören. Dies ist dann das Ende jedweder Krankengeldlösung und der Start einer Berufs­unfähig­keitsversicherung. Dazu findest Du in diesem Artikel mehr Informationen.

Damit Du jedoch für den Fall einer fehlenden privaten Absicherung oder einer langen Prüfungsdauer der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ganz im Regen stehst, gibt es ein paar gesetzliche Überbrückungsmöglichkeiten. Diese findest Du in der gesetzlichen Sozial- oder Arbeitslosenversicherung. Ein Schlagwort wäre hier die sogenannte ,,Nahtlosgikeitsregelung''. Diese ist genauso kompliziert, wie der Begriff es andeutet. Generell musst Du nur wissen, dass die sozialen Ersatzleistungen immer ein absolutes Lebensminimum darstellen und Du Deinen gewohnten Lebensstandard damit nicht aufrechterhalten kannst.

Welche Lösung gibt es, um die Krankentagegeldlücke zu schließen?

Die Lösung heißt „private Krankentagegeldabsicherung“ und diese ist im Verhältnis zum Risiko eine günstige Lösung für ein vielleicht großes Problem.Bei der privaten Krankentagegeldversicherung sicherst Du einen Tagessatz nach Deinem Bedarf ab. Ab dem 43. Tag zahlt die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung Dir dann den vereinbarten Tagessatz bis zum Ende der Bezugsphase oder zum Beginn der Berufs­unfähig­keitsphase. Eigentlich kein Hexenwerk, wenn man ein paar grundsätzliche Regeln beachtet. Leider unterscheiden sich die Definitionen in den verschiedenen Versicherungspolicen was den Beginn und das Ende von Krankentagegeld und Berufs­unfähig­keit betreffen. Daher ist es wichtig die Versicherungspolicen aufeinander abzustimmen. Hier gibt es sogar einige Anbieter, die eine lückenlose Leistung versprechen, bis die Prüfung der Berufs- oder Erwerbminderungsrente abgeschlossen ist. Da die Beitragsunterschiede hier gering sind, solltest Du diese Anbieter bevorzugen.

Das klingt alles furchtbar kompliziert, aber wenn Du die nachfolgenden Punkte berücksichtigt, dann erhältst Du eine gute Absicherung. Unser Tipp ist es, diese mit einer guten Berufs­unfähig­keitsversicherung zu ergänzen, damit Deine Absicherung auch Lückenlos und ausreichend ist.

Das wichtigste in kurzen Worten

  • Berechne Deine Lücke und prüfe, ob Du dieses Absichern musst
  • Achte auf eine lückenlose Leistung beim Übergang zur Erwerbs- oder Berufs­unfähig­keit
  • Überprüfe min. alle 2 Jahre Deine Absicherung, damit diese auch noch zu Deinem Bedarf passt

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